Glossar zur angewandten Energieforschung
Das Glossar erklärt Fachbegriffe aus allen Themenbereichen, die die Portalwelt zur angewandten Energieforschung behandelt. Zu den Fachportalen, die auf die Beiträge des Glossars verweisen, gehören energiesystem-forschung.de, energiewendebauen.de, forschungsnetzwerke-energie.de, industrie-energieforschung.de und strom-forschung.de.
Strompreis
Strompreis ist der Preis, der für die Belieferung mit Strom zu zahlen ist. Der Strompreis setzt sich aus einem Wettbewerbsanteil und einem vom Stromanbieter nicht beeinflussbaren Preisanteil zusammen.Der Wettbewerbsanteil enthält Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stromes und kann vom Stromanbieter variiert werden. Dieser Anteil machte beispielsweise zum Stichtag 1. April 2022 ca. 38 %1) des mittleren Einzelhandelspreises für die typischen Haushaltskunden in Deutschland aus. Dieser Anteil macht ca. 24 %1) des Preises aus. Nicht variabel dagegen sind die durch Gesetze und staatliche Regelungen veranlasste Preisanteile. Dazu gehören Entgelte für die Netznutzung und für den Messstellenbetrieb mit einem Anteil am Einzelhandelspreis für Haushaltskunden von rund 23 %1) sowie Strom- und Umsatzsteuer, EEG-Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, sonstige Umlagen wie KWK-, NEV- und Offshore-Umlage sowie eine Konzessionsabgabe. Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen machen insgesamt ca. 40 %1) des Einzelhandelspreises für Haushaltskunden aus. Die Reduzierung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde und die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage mit dem Inkrafttreten der Novellierung des EEG zum 01.01.2023 ist bei den angegebenen Preisanteilen nicht berücksichtig und wird im kommenden Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur ausgewiesen.
Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
• Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
• EEG-Umlage
Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung EWB; 1) BNetzA, Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2022 [113]