Glossar zur angewandten Energieforschung

Das Glossar erklärt Fachbegriffe aus allen Themenbereichen, die die Portalwelt zur angewandten Energieforschung behandelt. Zu den Fachportalen, die auf die Beiträge des Glossars verweisen, gehören energiesystem-forschung.de, energiewendebauen.de, forschungsnetzwerke-energie.de, industrie-energieforschung.de und strom-forschung.de.

 

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Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Eines von insgesamt vier Teilprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellte das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, kurz KFN, dar.

Das Förderprogramm wurde zum 01.03.2023 eigeführt und richtete sich an den Neubau von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie den Ersterwerb neugebauter klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Förderung umfasste folgende zwei Stufen:
1.    Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG):
Die Stufe KFWG bzw. KFNWG wird erfüllt, wenn ein Wohn- bzw. Nichtwohngebäude den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und zusätzlich die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) erreicht und nicht mit fossilen Energien (wie Erdöl und Erdgas) oder Biomasse beheizt wird.
2.    Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude - mit QNG (KFWG-Q bzw. KFNWG-Q):
Die Stufe KFWG-Q bzw. KFNWG-Q wird erfüllt, wenn für ein KFWG bzw. KFNWG zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde vorzeitig im Dezember 2023 gestoppt, da aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage die der KfW für weitere Neuzusagen in diesem Förderprodukt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft seien. Neue Anträge können voraussichtlich ab Anfang 2024 gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist.1)

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Quellen:    Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen und
1) KfW: Förderprodukte [85]

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