Sand vor einer Zementfabrik
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02.09.2024 | Bioenergie, Industrie und Gewerbe, Wasserstoff

Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Sie richtet sich vor allem an den industriellen Mittelstand. Projektskizzen können ab sofort eingereicht werden.

Mit der BIK will das BMWK zukünftig vor allem den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf ist erfolgt, Projektskizzen können ab sofort bis einschließlich 30. November 2024 eingereicht werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck sagte bei der Vorstellung am 23. August 2024: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen.“

Zwei Fördermodule für Dekarbonisierung und CO2-Verwertung

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen und jährliche Förderwettbewerbe beinhalten. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. Die BIK tritt dabei neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen.

Zwei Fördermodule werden sich einerseits mit der Förderung von Dekarbonisierungsprojekten und andererseits mit der Umsetzung von  CCU und CCS beschäftigen. Ersteres richtet sich an Unternehmen, die mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Das zweite Modul bietet im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung Fördermöglichkeiten für die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU). Mehr Informationen finden Sie hier.

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