Symbolbild Recht
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05.12.2019 | Energiewendebauen

Rechtsgutachten: Wie Daten aus Gebäuden und Quartieren verwendet werden können

Raumklima, Stromverbrauch, Brennstoffabnahme: In Forschungsprojekten zu Gebäuden und Quartieren fallen viele Daten an. Aber: Wem gehören diese Zahlen? Welche Werte müssen anonymisiert werden? Eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Anwaltskanzlei soll hier Rechtsklarheit bringen.

Um beurteilen zu können, ob Energiekonzepte und Technologien die angestrebten Ziele erreichen, erfassen Wissenschaftsteams im Laufe eines Projektes viele Messdaten. Dies können Werte zum Wetter wie Außentemperatur, Windgeschwindigkeit und Solarstrahlung sein. Meist erfassen sie aber auch Daten, die auf ein Verhalten einzelner oder mehrerer Nutzer schließen lassen: Stromverbrauch, abgenommene Kälte- und Wärmeenergie oder Lüftungsverhalten. Ob und wie solche und andere sensible Daten in einer Monitoring-Datenbank verbreitet werden dürfen, untersuchte die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt am Main.

open-source Datenbank steigert Qualität der Forschung

Beim Projektträger Jülich wird künftig eine solche open-source-Monitoring-Datenbank angesiedelt und betrieben. Hier können die Messergebnisse verschiedener Forschungsprojekte gespeichert werden.

Für bestehende und künftige Vorhaben erhöht sich damit die Datenbasis und die Aussagekraft der Ergebnisse. Erfasste Daten können mit bereits vorhandenen Daten  abgeglichen, besser validiert und eingeordnet werden. Das wirkt sich langfristig positiv auf die Qualität der Forschung aus. „Allerdings herrscht noch Rechtsunsicherheit darüber, wie die Werte erlangt, ausgewertet, gespeichert und gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden dürfen“, erklärt Constanze Marambio, Koordinatorin des Vorhabens beim Projektträger Jülich.

Daten-Monitoring: Forschung ist grundsätzlich privilegiert

In einem Workshop präsentierten die Rechtsanwälte Ubbo Aßmus und Markus Lennartz kürzlich die Ergebnisse ihres Gutachtens vor Wissenschaftlern der Forschungsinitiative Energiewendebauen sowie Vertretern des Projektträgers Jülich. Zunächst stellte Markus Lennartz fest, dass Datenschutz den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn grundsätzlich nicht einschränken darf. „Forschung ist – was den Umgang mit Daten betrifft – grundsätzlich privilegiert“, so der Rechtsanwalt. Und weiter: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken kann ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzrechts darstellen und ist in der Regel geeignet, eine Verarbeitung zu rechtfertigen.“

Allerdings ist bei allen Schritten der Datenverarbeitung der Zweckbindungsgrundsatz zu beachten. Ein Beispiel: Wenn Daten über Sensoren erhoben, in die Datenbank gespielt und aus dieser entnommen werden, müssen auch die daraus abgeleiteten Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden. „Die Verantwortlichen müssen im gesamten Forschungsvorhaben grundsätzlich darauf achten, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Zusammenhang mit Energieeinsparungsmöglichkeiten von Gebäuden und Quartieren erfolgt“, so  Ubbo Aßmus.

Daten bleiben anonym und sind nicht mit Person verbunden

Die Nutzer der Datenbank verarbeiten bei der Sekundärnutzung personenbezogene Daten: Sie rufen diese ab, analysieren und werten sie aus. Solche Daten müssen grundsätzlich anonym weitergeleitet werden. Solange die Nutzer keine Metadaten haben, mit denen sie die Gebäudedaten in Verbindung zu einer individualisierten Person bringen können, handelt es sich um pseudonyme bzw., wenn ein Rückschluss objektiv unmöglich ist, um anonyme Daten. Diese dürfen grundsätzlich – unter Beachtung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen – verarbeitet werden.

Während der Veranstaltung auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich fanden zwei Workshops statt. Auf Basis der Veranstaltungsergebnisse wird das Rechtsgutachten aktuell optimiert und fertiggestellt. Zusätzlich erstellt die Rechtsanwaltskanzlei Musterverträge, die insbesondere eine datenschutz- und urheberrechtskonforme Nutzung der Monitoring-Datenbank definieren und damit für die notwenige Klarheit für alle Akteure sorgen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese über das Intranet des Forschungsnetzwerkes Energiewendebauen bereitgestellt.

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